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Erbrecht Dortmund - Erbschaft ausschlagen

Viele Menschen verbinden mit dem Begriff „erben“ bzw. mit der Annahme einer Erbschaft den Erwerb von Besitztümern oder Geldwerten. Das ist zwar allgemein betrachtet nicht verkehrt, aber noch unvollständig. Genauer ist: Wer Erbe wird, übernimmt sämtliche Verbindlichkeiten des Erblassers – das schließt Sachwerte, Barvermögen sowie auch Schulden mit ein! Ein Erbe anzunehmen kann daher auch bedeuten, dass man plötzlich Forderungen von verschiedenen Gläubigern befrieden muss. Eine Erbschaft einfach blind anzunehmen ist daher mit gewisser Vorsicht zu genießen und ggf. ist es sinnvoller, die Erbschaft auszuschlagen.

Erbschaft ausschlagen – Welche Fristen gibt es?

Sobald der Erbfall eingetreten ist (der Erblasser also verstorben), läuft für Erben eine sechswöchige Frist, in der sie sich ein Bild der Finanzlage machen können und dann entscheiden, ob sie die Erbschaft ausschlagen möchten oder nicht. Wichtig hier ist: Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die Erben nicht explizit darüber informiert, dass sie Erben geworden sind. Wurde hingegen ein Testament oder ein Erbvertrag erstellt, erhalten sie eine amtliche Benachrichtigung. Im ungünstigsten Fall könnten Personen ohne „es zu wissen“ und ohne Zutun Erbe werden und müssten sich dann ggf. mit Schulden „herumschlagen“.

Ich habe das Erbe ausgeschlagen – Kann ich das widerrufen?

Im Regelfall ist die Entscheidung eine Erbschaft auszuschlagen (oder anzunehmen) endgültig und der Erbe muss die dann jeweils folgenden Konsequenzen akzeptieren. Es kann Umstände geben, in denen die Chancen gut stehen, die getroffene Entscheidung erfolgreich anzufechten. Wer beispielsweise wichtige Details vor der Annahme bzw. Ausschlagung nicht kannte und seine Entscheidung entsprechend auf unzutreffenden Tatsachenvermutungen gestützt hat. Auch in Fällen gezielter Täuschung oder Drohung, die eine Entscheidung maßgeblich beeinflusst haben, ist eine Anfechtung möglich. Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich an einen im Erbrecht erfahrenen Anwalt zu wenden, um die Chancen und Risiken einer Entscheidung gut abzuwägen.

Kann ich auch nur einen Teil des Erbes ausschlagen?

Nein, das ist nicht möglich. Entweder muss das Erbe insgesamt mit allen Verbindlichkeiten angenommen oder vollständig abgelehnt werden. Andernfalls hätte es wohl schon viele Erben gegeben, die die Vermögenswerte entgegengenommen und offene Schulden dankend abgelehnt hätten. Vollständig ausschlagen heißt indes: Auch der Pflichtteil, auf den nächste Angehörige einen Anspruch haben, entfällt dann!

Fachanwalt Erbrecht Dortmund – Jetzt kontaktieren

Sie sind Erbe geworden, wissen aber über finanziellen Stand des Erblassers nicht genau Bescheid und sind nun unschlüssig, wie Sie handeln sollen? Rechtsanwalt Kai Neuvians aus Dortmund ist als Fachanwalt für Erbrecht bestens mit dieser Rechtsmaterie vertraut und hilft Ihnen hierbei gerne weiter. Die Entscheidung, eine Erbschaft auszuschlagen oder anzunehmen, sollte nicht leichtfertig geschehen.

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