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Grundstücksrecht Dortmund

Der Begriff Grundstücksrecht umfasst alle Rechtsnormen, die sich mit Erwerb, Verkauf und Verwaltung von Grundstücken befassen. Eng verknüpft mit dem Grundstücksrecht ist u. a. das Wegerecht, dass insb. mit der Zufahrt zu einem Grundstück befasst. Ebenso spielt das Nachbarschaftsrecht eine große Rolle. So können beispielsweise Pflanzen/Bäume, die über die Grundstücksgrenzen ragen, zu Streitigkeiten führen. Oder wenn ein gesetzter Zaun nicht entlang der Grundstücksgrenze verläuft, sondern diese immer wieder überragt.

Im Mittelpunkt des Grundstücksrechts stehen jedoch An- und Verkauf von Grundstücken sowie Immobilien. Auch sind häufig Fragestellungen aus dem Bereich des öffentlichen Rechtes wie der Bauordnung und der Bauplanung, Miete, Pacht, Wohnungseigentum, Zwangsvollstreckung und Grundbucheintragung das Grundstück betreffend. Es zeigt sich also, dass eine Vielzahl von Rechtsmaterien und Rechtsvorschriften im Grundstücksrecht miteinander vernetzt sind. Schon allein aus diesem Grunde sollten Sie alle grundstücksrechtlichen Angelegenheiten nicht ohne einen erfahrenen Anwalt angehen. In Dortmund steht Ihnen Rechtsanwalt Frank Kittel-Albers – zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht – aus der Kanzlei am Amtshaus zur Seite.

Die Grundbucheintragungen

Als Grundbucheintrag bezeichnet man die Registrierung eines Grundstücks, einschließlich aller Rechte, Kaufverträge und Belastungen in einem amtlichen Register, dem Grundbuch. Grundbücher werden beim Amtsgericht, Abteilung Grundbuchamt, geführt und liegen mittlerweile selbstverständlich auch elektronisch vor. Eintragungen im Grundbuch werden von einem Notar/Notarin dem Grundbuchamt mitgeteilt. Grundsätzlich sind Veränderungen im Grundbuch nur durch eine notarielle Urkunde möglich.

Grundstückskaufvertrag

Bei Grundstücksangelegenheiten gilt es in der Regel, Werte zu erhalten und Werte zu schöpfen. Der Kauf eines Grundstücks / einer Immobilie ist für viele Menschen sicherlich eine einmalige Angelegenheit. Aufgrund der Kostendimensionen will dieser Schritt für Käufer und Verkäufer gut überlegt sein. Welche Aspekte sollte der Grundstückskaufvertrag also zwingend enthalten, auf was muss der Käufer achten?

Neben den Personalien von Käufer und Verkäufer sollte der Vertragsgegenstand genau definiert sein. Weiterhin sollte der Vertrag den Kaufpreis, sowie Daten zu Besitzübergang, Eigentumsübertragung und etwaige Belastungen (Dienstbarkeiten / Wegerecht u. ä.) beinhalten. Gerade bei der Definition und den Eigenschaften des Verkaufsgegenstands sollten die Parteien besondere Sorgfalt walten lassen. Andernfalls könnte der Käufer Mängelansprüche geltend machen, wenn bestimmte, beworbene Eigenschaften nicht vorliegen.

Da die Eigentumsübertragung bei Grundstücken nicht in einem erkennbaren Akt der Übergabe von einer Person an eine andere erfolgen kann (anders als z. B. bei einem Auto), wird diese durch entsprechende Eintragungen im Grundbuch des jeweiligen Grundstücks geregelt. Erst mit der Eintragung ins Grundbuch geht das Grundstückseigentum auf den neuen Rechtsinhaber über. Für diesen Verwaltungsakt ist indes eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich.

Sie brauchen sich hierzu nicht an ein separates Notariat zu wenden. In der Kanzlei am Amtshaus in Dortmund können Rechtsanwalt und Notar Kai Neuvians, sowie Rechtsanwältin und Notarin Sabine Greive ebenfalls alle anfallenden Notariatsleistungen erbringen.

Grundstücksrecht Dortmund – Jetzt Kanzlei kontaktieren

Sie möchten ein Grundstück kaufen oder verkaufen und finden sich in dem schier undurchschaubaren Dickicht des Grundstücksrechts nicht zurecht? Sie benötigen notarielle Dienstleistungen? In der Kanzlei am Amtshaus in Dortmund finden Sie die richtigen Ansprechpartner für alle Belange rund um Grundstücke und Immobilien. Nehmen Sie am besten gleich Kontakt zu uns auf und schildern Sie uns Ihr Anliegen.

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